Spielen auf Schulhöfen und Schulsportplätzen während der Sommerferien

Das Schulverwaltungsamt weist darauf hin, dass Schulhöfe und Kleinspielfelder auch in den Ferien grundsätzlich zum Spielen freigegeben sind. Sie können von allen Kindern bis 14 Jahren, soweit keine Sonderregelungen bestehen (Hinweisschilder), das gesamte Jahr über werktags von 8 bis 19 Uhr genutzt werden.





Wegen einer Vielzahl von Baumaßnahmen sind allerdings einzelne Schulhöfe und Kleinspielfelder zeitweise gesperrt oder stehen nur teilweise zur Verfügung. Die teilweise Öffnung kann sich sowohl auf die Fläche als auch auf den Zeitraum beziehen. Weitere kurzfristige Sperrungen sind aus Sicherheitsgründen möglich. Die Rasenspielfelder bleiben von der Freigabe grundsätzlich ausgeschlossen. Schulgebäude und Schulgärten sowie sonstige nicht freigegebene Bereiche dürfen nicht betreten werden. Aufsichtspersonen stellt die Stadt nicht. Eine Haftung für Unfälle und Schäden wird mit der Freigabe nicht übernommen. Die Schulhausmeister sind berechtigt und verpflichtet, einzuschreiten, falls die Regeln verletzt werden. Nutzer der Schulanlagen und Aufsichtspflichtige sind für Schäden ersatzpflichtig.

Hinweis an die Redaktionen: Die mitgeschickte Liste bietet einen Überblick über freigegebene und gesperrte Schulhöfe.

Wegen einer Vielzahl von Baumaßnahmen sind allerdings einzelne Schulhöfe und Kleinspielfelder zeitweise gesperrt oder stehen nur teilweise zur Verfügung. Die teilweise Öffnung kann sich sowohl auf die Fläche als auch auf den Zeitraum beziehen. Weitere kurzfristige Sperrungen sind aus Sicherheitsgründen möglich.



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