Pflicht zur Prüfung von Aufzügen wird vernachlässigt





Das Amt für Umweltschutz weist deshalb darauf hin, dass die Pflicht zur Beseitigung der Mängel von Amts wegen und auf Kosten der Aufzugsbetreiber verfolgt wird.

Aufzüge müssen sich jederzeit in einem sicheren, unbedenklichen und ordnungsgemäßen Zustand befinden. Dafür ist der Betreiber verantwortlich. Er hat notwendige Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten unverzüglich vorzunehmen und muss dafür sorgen, dass alle zwei Jahre die Sachverständigenprüfung erfolgt. Dabei wird geprüft, ob die eingebauten Sicherheitseinrichtungen sicher wirksam sind.

"Die regelmäßige Wartung ersetzt diese Sachverständigenprüfungen allerdings nicht", stellt Werner Flad, Leiter des Amts für Umweltschutz, klar. "Wer Aufzüge ohne gültige Prüfung oder mit Sicherheitsmängeln - wie schadhafte Tragseile oder Ausfall der Notrufeinrichtungen - betreibt, riskiert bei einem Unfall mit Personenschaden Probleme mit der Staatsanwaltschaft."
Darüber hinaus droht bei Überziehung der Prüffrist ein Bußgeld. Vor diesem Hintergrund appelliert Flad an die Betreiber von Aufzügen, ihre Anlagen regelmäßig zu warten und die Prüfintervalle einzuhalten. Gleichzeitig erinnert Flad daran, dass mit dem Wegfall des Prüfmonopols die Betreiber stärker in der Pflicht sind, die Prüfungen selbst zu organisieren. Flad betont: "Wir hatten bisher keine Unfälle mit Personenaufzügen. Wir wollen, dass das so bleibt."
Für die Ausführung der Sachverständigenprüfungen kann in Baden-Württemberg aktuell unter acht zugelassenen Sachverständigenorganisationen ausgewählt werden. Informationen dazu sind im Internet unter www.anlagenkataster.de verfügbar.



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