Gespräche zum Fernsehturm in konstruktiver Atmosphäre

Die in der Machbarkeitsstudie formulierten vier Maßnahmen für den Turmschaft werden seitens Baurechtsamt und Branddirektion akzeptiert. Alle Maßnahmen zielen darauf ab, die Gefahr einer Brandentstehung im Turmschaft und einer Verrauchung, wenn es dennoch zu einem Brand kommen sollte, durch Beseitigung von Zündquellen und Brandlasten weiter zu minimieren.#

Der Fernsehturm. Foto: SMG
Der Fernsehturm. Foto: SMG


 

Weitere Gespräche im September





Im gemeinsamen Gespräch wurde festgestellt, nochmals ganzheitlich die Einstiegssituation in den Turmschaft und den Ausgang ins Freie am Fuß des Turms zu untersuchen.

Eingehend betrachtet werden soll zudem die Vorgehensweise bei der Evakuierung, wenn Besucher bei einem Brand im Turmkorb sicher zum Einstieg in den Aufzug und zur Treppe gelangen müssen.

 

Von Seiten der Stadt Stuttgart wurde betont, der Rettungsweg müsse von Anfang bis Ende funktionieren. Je weniger Brandlasten im Rettungsweg vorhanden seien, je besser der Rettungsweg von angrenzenden Bereichen abgeschottet und je umfangreicher und detaillierter der organisatorische Brandschutz seien, desto eher könne eine Lösung mit nur einem Rettungsweg in Betracht gezogen werden.

SWR und SWR Media Services betonten erneut, dass die von der Landeshauptstadt geforderten Maßnahmen zur weiteren Verbesserung des Brandschutzes und der Sicherheit am Wahrzeichen der Stadt über den schon geleisteten Umfang hinaus finanzierbar sein müssten.

Da der SWR hierfür keine Mittel aus dem Rundfunkbeitrag einsetzen dürfe, seien die Maßnahmen nur dann umsetzbar, wenn sie aus dem laufenden Betrieb refinanziert werden könnten.

Über einen Zeitplan zur möglichen Wiedereröffnung des Fernsehturms, die entstehenden Kosten und weitere etwaige Nutzungsauflagen kann es zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Angaben geben.

Nach Vorlage des Brandschutzgutachtens werden sich die Fachämter der Landeshauptstadt Stuttgart mit der SWR Media Services Ende September erneut beraten.



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