Dabei wurde davon ausgegangen, dass das jährliche Aufkommen je nach Abgabensatz und der Zahl der Waffen, die von der Abgabe erfasst werden, etwa 1,2 bis 1,8 Million Euro betragen wird.
Im Gemeinderat wurde das Vorhaben bislang kontrovers diskutiert; eine abschließende Entscheidung wurde auf die erste Sitzung nach der Sommerpause am 23. September 2010 vertagt. Darüber hinaus wurde der Verwaltung ein vom Landesjagdverband Baden-Württemberg in Auftrag gegebenes Gutachten von Herrn Prof. Dr. Dietlein (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf) vorgelegt, welches die rechtliche Zulässigkeit der Einführung einer Waffenbesitzsteuer in Frage stellt. Die Verwaltung wurde vom Gemeinderat beauftragt, die geäußerten rechtlichen Bedenken zu klären sowie die Zahl der Waffen, die einer Besteuerung unterliegen, nach Prüfung der für die Jagdausübung notwendigen Waffen sowie weiterer Regelungsinhalte (z.B. Ausnahmen für Sportschützen) zu prüfen.
Der Gutachter des Städtetags Baden-Württemberg, Dr. Stehlin von der Kanzlei Graf von Westphalen in Freiburg, welcher das Ausgangsgutachten erstellt hatte, hat zwischenzeitlich das Gutachten von Prof. Dr. Dietlein geprüft und ist zum Ergebnis gekommen, dass eine Waffenbesitzsteuer als kommunale Aufwandsteuer rechtlich zulässig ist.
Unabhängig von der rechtlichen Stellungnahme von Dr. Stehlin wurde beim Ministerium für ländlichen Raum als Höhere Jagdbehörde abgefragt, wie viele Waffen von einem Jäger zur waidgerechten Jagdausübung benötigt werden. Das Ministerium hat darauf hingewiesen, dass im Jagdgesetz die Anzahl der für die Jagd erforderlichen Waffen nicht begrenzt ist, was im Blick auf regionale und andere Unterschiede ohnehin schwierig wäre.
Die Höhere Jagdbehörde hält aufgrund ihrer fachlichen Einschätzung die Vorhaltung von mindestens zehn (im Einzelfall auch mehr) Waffen für eine Jagdausübung für notwendig. Bei angenommenen durchschnittlich acht Waffen je Jäger in Stuttgart (insgesamt sind rund 1.100 Jäger in Stuttgart registriert) würden somit rund
8.800 Waffen aus der Steuerpflicht fallen.
Rund 7.000 Waffen von insgesamt gegenwärtig rund 29.000 in der Landeshauptstadt Stuttgart registrierten Waffen entfallen auf (Alt-)Erbfälle. Dabei ist davon auszugehen, dass maximal 10 Prozent der Waffen tatsächlich in den Waffenbesitz der Erben übergehen und somit zu einer Waffenbesitzsteuer herangezogen werden können. Die meisten Waffen sind entweder nicht mehr vorhanden oder werden aufgegeben. Dies bedeutet, dass aus den Erbfällen rund 6.300 Waffen für eine Steuerveranlagung entfallen.
Die Verwaltung ist bei ihrer bisherigen Schätzung davon ausgegangen, dass rund die Hälfte der rund 29.000 Waffen tatsächlich zu einer Waffenbesitzsteuer herangezogen werden können. „Dies ist nach den aktuellen Erkenntnissen bezüglich der zu befreienden Jagdwaffen und der Erbfälle nicht mehr haltbar“, so Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster. „Im Ergebnis ist davon auszugehen, dass anstelle ursprünglich rund 14.500 Waffen nunmehr lediglich 6.000 bis 7.000 Waffen für eine Waffenbesitzsteuer herangezogen werden könnten“.
Bei einem Steuersatz von 100 Euro je Waffe würden Einnahmen von 600.000 bis 700.000 Euro erzielt werden, bei einem Steuersatz von 150 Euro je Waffe bis zu einer Million Euro. Dem deutlich reduzierten Steueraufkommen steht ein Verwaltungsaufwand für die Erhebung der Steuer von mindestens 200.000 Euro gegenüber.
Im Ergebnis führt dies dazu, dass bei einer Waffenbesitzsteuer nach Abzug der Verwaltungskosten je nach Steuersatz nur noch mit Einnahmen zwischen rund 400.000 und 800.000 Euro zu rechnen ist. „Unter Berücksichtigung dieser zusätzlichen Erkenntnisse besteht die Gefahr, dass der mit der Erhebung der Steuer verbundene Verwaltungsaufwand in keinem vernünftigen Verhältnis mehr zum Steuerertrag steht“, so der Erste Bürgermeister Michael Föll. „Die Verwaltung empfiehlt deshalb, von der Einführung einer Waffenbesitzsteuer zumindest vorerst abzusehen und die dadurch entstehende Finanzierungslücke durch Mehreinnahmen bei der Vergnügungssteuer zu schließen.“
Neben der Einnahmenerzielung hatte die bislang vorgeschlagene Waffenbesitzsteuer auch das Ziel, die öffentliche Sicherheit zu verbessern und Missbrauch von Waffen zu verhindern. „Deshalb soll dem Gemeinderat bis Jahresende ein Konzept vorgelegt werden, wie insbesondere die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition verstärkt kontrolliert werden kann“, so OB Schuster. Ein hierfür entstehender Mehraufwand soll durch eine Überprüfung der Gebührenhöhe finanziert werden, da ein Vergleich der einzelnen Gebühren der unteren Waffenbehörde mit den Städten Karlsruhe, Mannheim und Freiburg ergeben hat, dass in der Landeshauptstadt tendenziell die niedrigsten Gebühren erhoben werden. Hinzu kommt, dass die untere Waffenbehörde in Stuttgart nur einen Kostendeckungsgrad von circa 35 Prozent hat.
Die durch den Entfall der Waffenbesitzsteuer sowie unter Berücksichtigung der vom Gemeinderat abgelehnten Maßnahmen und aktueller Entwicklungen entstehende Finanzierungslücke von 1,5 Million Euro 2010 und 2,75 Million Euro 2011 kann durch Mehreinnahmen bei der Vergnügungssteuer von jährlich 3,5 Million Euro ausgeglichen werden. In 2010 ist die Zahl der steuerpflichtigen Gewinngeräte aufgrund der steigenden Anzahl von Spielhallen und verstärkten Außenkontrollen von rund 1.750 Geräten auf knapp 2.900 Geräte deutlich angestiegen. Dies führt dazu, dass der Haushaltsansatz von 5,34 Million Euro an Einnahmen um voraussichtlich 3,5 Million Euro überschritten wird.


