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Kontrolle auf dem Großmarkt
Das Amt für Umweltschutz hat die im Januar dieses Jahres begonnene Überprüfung von Händlern auf dem Stuttgarter Großmarkt fortgesetzt.
Gemeinsam mit Lebensmittelkontrolleuren und dem Ermittlungsdienst Umwelt/Gewerbe der Wasserschutzpolizeistation Stuttgart wurde erneut kontrolliert, ob die Händler pfandpflichtige Einwegverpackungen auch als solche kennzeichnen. Dabei wurden wieder Getränkedosen beziehungsweise PET-Flaschen ohne Pfandkennzeichnung vorgefunden. Bei einem Händler wurden 25 182 Gebinde beschlagnahmt, um sicherzustellen, dass sie nicht auf den Markt gelangen.

Als erfreulich bezeichnet es das Amt für Umweltschutz, dass ein anderer bei der letzten Überprüfung auffällig gewordener Betrieb sein Sortiment zwischenzeitlich umgestellt hat und nur noch gekennzeichnete Einweggetränkeverpackungen zum Verkauf anbietet. Die Kontrollen sollen in unregelmäßigen Abständen fortgesetzt werden.



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Quelle: Pressemitteilung Stadt Stuttgart / 19.05.2010

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