Es sind die ersten in Stuttgart. Das bedeutet, dass dort der Fahrradverkehr künftig Vorrang hat. Die drei Straßen werden mit einer Fahrt auf einem „Teamrad“ am Freitag, 15. Oktober, um 12 Uhr vor dem Hegelhaus, Eberhardstraße 53, eingeweiht. Auf dem Rad sitzen unter anderem der Bürgermeister für Städtebau und Umwelt, Matthias Hahn, und der Fahrradbeauftragte der Stadt, Claus Köhnlein. Danach wird die neue Fahrradabstellanlage vor dem Rathaus eröffnet. Sie soll ermöglichen, dass künftig die radfahrenden Besucher des Rathauses und des Marktplatzes eine größere Anzahl von Fahrradparkplätzen nutzen können.
Die Förderung des umweltfreundlichen Fahrradverkehrs ist ein wichtiges Ziel der Landeshauptstadt Stuttgart. Die Fahrradstraßen sind Bestandteil der Hauptradroute „Tallängsradweg“ zwischen Vaihingen und Bad Cannstatt mit Anschluss an die Nachbargemeinden. Die drei neuen Fahrradstraßen sind ein erster realisierter Abschnitt dieser Hauptradroute, die im Zuge des neuen Stuttgarter Radverkehrskonzeptes verwirklicht wird. Durch gezielte Maßnahmen wie diese soll der Fahrradverkehr von derzeit etwa sieben auf 20 Prozent im Jahr 2020 gesteigert werden.
„Die Einrichtung dieser ersten Fahrradstraßen hat für Stuttgart einen wichtigen symbolischen Wert in der Fahrradförderung. Fahrradfahrer sind hier künftig die bevorrechtigten Verkehrsteilnehmer. Der Kraftfahrzeug- und der Lieferverkehr sind nach wie vor in diesen Straßen zugelassen“, sagt Bürgermeister Matthias Hahn.
Für Claus Köhnlein, den städtischen Fahrradbeauftragten, ist die Eröffnung dieser Fahrradstraßen ein zukunftsweisender Schritt: „Sie setzen ein Zeichen auf dem Weg zu einer fahrradfreundlichen Stadt und werten diese Straßen deutlich für den Fahrradverkehr auf.“
Weitere Fahrradstraßen sind im Zuge der Realisierung der 38 Stuttgarter Hauptradrouten vorgesehen.
Was ändert sich durch die Fahrradstraßen für die Fahrradfahrer?
Fahrradfahrer haben in den Fahrradstraßen Vorrang. Sie bestimmen die Geschwindigkeit in der Straße und dürfen nebeneinander fahren. Die maximal zulässige Geschwindigkeit ist 30 Kilometer pro Stunde. An der Kreuzung Eberhard- und Nadlerstraße wird die Vorfahrtsregelung zugunsten des Fahrradverkehrs geändert.
Was ändert sich für Autofahrer und Fußgänger?
Für den Kraftfahrzeugverkehr gibt es keine gravierenden Änderungen. Es gilt wie bisher Tempo 30. Alle Parkplätze bleiben erhalten. An der Kreuzung Eberhard- und Nadlerstraße wird die Vorfahrtsregelung zugunsten des Fahrradverkehrs geändert. Die Gehwege sind weiterhin den Fußgängern vorbehalten.
Der Beginn und das Ende der Fahrradstraßen werden mit den folgenden Verkehrszeichen beschildert:


