Home - Jubilare
Geburtstag am 07.02.2012
85.
Lothar Köger

Geburtstag am 07.02.2012
97.
Gertrud Mück

Geburtstag am 07.02.2012
92.
Elisabeth Halscheidt

Geburtstag am 08.02.2012
92.
Helene Brenner

Geburtstag am 08.02.2012
91.
Cäcilia Deeg

Geburtstag am 09.02.2012
90.
Oxanna Jetter

Geburtstag am 10.02.2012
92.
Dr Albert Niebel

Geburtstag am 11.02.2012
94.
Sophia Arnold

Geburtstag am 11.02.2012
93.
Rudolf Göbel

Geburtstag am 11.02.2012

Günter Böhme

Geburtstag am 12.02.2012
85.
Eberhard Dörfel

Geburtstag am 13.02.2012
95.
Friedrich Klemens

Geburtstag am 14.02.2012
94.
Elfriede Hartmann

Geburtstag am 14.02.2012
93.
Reinhold Nufer

Geburtstag am 15.02.2012

Marianne Heberlein

Geburtstag am 15.02.2012
92.
Johanna Hofmann

Geburtstag am 15.02.2012
91.
Eugenia Iliesiu

Geburtstag am 16.02.2012
85.
Helga Haubold

Geburtstag am 16.02.2012
90.
Lotte Wörner



Archiv

Nützliche Hinweise für Ehe- und Geburtstagsjubiläen
Nach Paragraf 34 Absatz 2 des Meldegesetzes (MG) vom 11. April 1983 in der Neufassung vom 23. Februar 1996 (GBl. S. 269) darf die Meldebehörde Namen, Doktorgrad, Anschriften, Tag und Art des Jubiläums von Alters- und Ehejubiläen veröffentlichen und an Presse und Rundfunk zum Zwecke der Veröffentlichung übermitteln.

Im Stuttgarter Amtsblatt werden Altersjubiläen einmalig zum 85., ab dem 90. Geburtstag jährlich veröffentlicht. Ehejubiläen werden zum 50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstag bekannt gegeben.
Geburtstagsjubiläen
Die Altersjubiläen lassen sich bei der Landeshauptstadt Stuttgart aus dem Melderegister ermitteln. Eine besondere Mitteilung an die Stadtverwaltung ist deshalb nicht erforderlich. Die Daten dürfen allerdings nicht veröffentlicht und an Presse und Rundfunk übermittelt werden, wenn der Betroffene dies verlangt oder wenn eine Auskunftssperre besteht. Die Bürger, die keine Veröffentlichung ihres Altersjubiläums im Amtsblatt, in der Tagespresse und im Rundfunk wünschen, werden gebeten, dies dem Amt für öffentliche Ordnung der Landeshauptstadt Stuttgart, Eberhardstraße 39, 70173 Stuttgart, Telefon 216-65 92, mitzuteilen.
Ehejubiläen
Aus technischen Gründen ist es dagegen nicht in allen Fällen möglich, die Ehejubiläen ohne deren Mitwirkung zu ermitteln. Die Landeshauptstadt Stuttgart bittet daher die in den Stadtbezirken Stuttgart-Mitte, -Nord, -Ost, -Süd und -West wohnhaften Ehepaare, dem Bürgermeisteramt, Rathaus, 1. Stock, Zimmer 125, Telefon 216-67 50, mindestens sechs Wochen vor dem Festtag das Ehejubiläum mitzuteilen.
In den äußeren Stadtbezirken nehmen die Bezirksämter die entsprechenden Mitteilungen entgegen. Nur die auf diese Weise gemeldeten Ehejubiläen können im Stuttgarter Amtsblatt, in der Tagespresse und im Rundfunk veröffentlicht werden.

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